Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Freelance Baumpflege GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Freelance Baumpflege GmbH soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot der Freelance Baumpflege GmbH schriftlich oder mündlich annimmt. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Freelance Baumpflege GmbH behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma Freelance Baumpflege GmbH alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Er hat dafür zu sorgen, dass Freelance Baumpflege GmbH ungehinderten Zugang zum Arbeitsbereich hat. Etwaige behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart ist, und vor Arbeitsbeginn der Firma Freelance Baumpflege GmbH vorzulegen.

 

Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, sämtliche beweglichen oder empfindlichen Gegenstände, die sich im Arbeitsbereich oder dessen unmittelbarem Umfeld befinden – insbesondere Blumentöpfe, Gartenmöbel, Dekorationsgegenstände, Beleuchtungseinrichtungen, Solaranlagen, Gartentechnik oder andere Wertgegenstände – vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder entsprechend zu sichern. Nach Absprache können wir auch das Sichern von Gegenständen für Sie übernehmen.


Freelance Baumpflege GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an nicht entfernten oder ungesicherten Gegenständen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


Bei der Durchführung von Baumpflege-, Fäll- oder Rückschnittarbeiten ist es trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht auszuschließen, dass im Umfeld befindliche Pflanzen wie Büsche, Sträucher, Blumenbeete oder Bodendecker beschädigt werden können. Freelance Baumpflege GmbH wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um solche Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. 

 

Für geringfügige, unvermeidbare Beeinträchtigungen an umliegender Bepflanzung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, sofern nicht zuvor ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde (z. B. im Angebot).

 

§ 5 Ausführungsfristen

Angaben zu Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Ereignissen oder witterungsbedingten Verzögerungen verlängern sich die Fristen entsprechend.


§ 6 Abnahme

Die Abnahme der Leistung erfolgt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.

 

§ 7 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die im Angebot genannten Preise gelten für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten ab Angebotsdatum. Danach behält sich die Freelance Baumpflege GmbH eine Preisänderung vor, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.


Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 8 Gewährleistung

Unsere Arbeiten in der Baumpflege erfolgen ohne Übernahme einer Gewährleistung, da der Zustand und die Entwicklung von Bäumen von äußeren, nicht beeinflussbaren Faktoren (z. B. Witterung, Krankheiten, Standortbedingungen) abhängen.


§ 9 Haftung

Die Freelance Baumpflege GmbH haftet für Schäden, die durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Bagatellschäden oder Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung oder unterlassener Mitwirkung durch den Auftraggeber, ist ausgeschlossen. Vgl. § 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers.

Für Schäden, die wir durch unsere Arbeiten schuldhaft verursachen, übernehmen wir selbstverständlich die Verantwortung.

 

§ 10 Haftungsausschluss bei Neubepflanzungen

Die Firma Freelance Baumpflege GmbH übernimmt die fachgerechte Pflanzung und ggf. nach Absprache und Angebot die Erstpflege der gelieferten Pflanzen gemäß den anerkannten Regeln der Garten- und Landschaftspflege. Für das weitere Anwachsen und die Entwicklung der Pflanzen nach der Pflanzung können wir jedoch keine Garantie übernehmen.

Insbesondere hafte Freelance Baumpflege GmbH nicht für:


  • Mangelhafter Bewässerung durch den Auftraggeber oder Dritte,
  • Schäden durch unsachgemäße Pflege, falsches Gießen oder Düngen durch den Auftraggeber oder Dritte,
  • Witterungseinflüsse (z. B. Frost, Hitze, Trockenheit, Starkregen, Sturm),
  • Schädlingsbefall, Pilzerkrankungen oder andere biologische Einflüsse,
  • Bodenverhältnisse, die uns nicht bekannt waren oder sich nachträglich negativ auf das Pflanzenwachstum auswirken.

Eine Anwuchs Garantie besteht nicht, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Wir empfehlen eine regelmäßige Kontrolle und Pflege der Pflanzen durch Fachpersonal. Auf Wunsch bieten wir entsprechende Pflegeleistungen gesondert an.

 

§ 11 Haftungsausschluss bei Wurzelfräsarbeiten

Die Wurzelfräsung erfolgt durch die Firma Freelance Baumpflege GmbH fachgerecht und mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Fräsarbeiten werden standardmäßig bis zu einer Tiefe von ca. 25 cm unter Geländeoberkante und in einem Radius von ca. 30 cm vom Stamm-/Stockrand durchgeführt. Ein Mindestabstand von ca. 15 cm zu festen Einbauten wie Kantensteinen, Mauern, Fundamenten o. ä. wird aus Sicherheits- und Maschinenschutzgründen eingehalten. Tiefergehende oder flächenerweiterte Fräsungen sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.

 

Der Durchmesser der Wurzel wird in Höhe des Wurzelansatzes gemessen – nicht in 1m –Stammhöhe.


Eine Wurzelfräsung erfolgt nach bestem Wissen und unter Beachtung aller geltenden Sicherheits- und Fachstandards. Dennoch weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Ausführung dieser Arbeiten bestimmte Risiken nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Freelance Baumpflege GmbH übernimmt keine Haftung für:


  • Beschädigungen unterirdischer Leitungen, Anlagen oder Bauwerke, (z. B. Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasser- oder Telekommunikationsleitungen), sofern deren Lage uns nicht schriftlich vor Beginn der Arbeiten eindeutig bekannt gegeben wurde,
  • Folgeschäden an angrenzenden Oberflächen oder Einbauten durch Erdbewegungen oder Setzungen nach der Fräsung,
  • Nicht vollständig entfernte Wurzelteile, insbesondere außerhalb des definierten Fräsbereichs oder in unmittelbarer Nähe zu Einbauten, sowie einen daraus eventuell resultierenden Neuaustrieb oder Pilzbefall. Bei Fräsungen von Bambuswurzeln ist es nahezu unmöglich, alle Rhizome (unterirdische Wurzelausläufer) mit der 1. Fräsung zu erfassen. Ein erneutes Wachstum von Bambuspflanzen auch nach der Fräsung ist daher nicht ausgeschlossen,
  • Verbleibende Fremdmaterialien im Boden (z. B. Steine, Betonreste, Metallteile), die eine vollständige Fräsung technisch einschränken.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle relevanten Informationen über unterirdische Anlagen bereitzustellen und ggf. entsprechende Pläne zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht erfolgen, erfolgt die Durchführung der Arbeiten auf eigenes Risiko des Auftraggebers.


Befinden sich im Boden unerwartete und nicht vorhersehbare Fremdteile (z. B. Eisen- oder Betonteile), die Schäden an unseren Maschinen verursachen oder die Fräsarbeiten erschweren, haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Schäden. Zusätzlich werden die Mehrkosten für den erhöhten Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung gestellt.


Die Wurzelfräsung kann nicht zwingend am selben Tag wie die Fällung erfolgen; hierfür kann ein separater Termin vereinbart werden. Die Kosten für die Fällung können gegebenenfalls bereits vor Durchführung der Wurzelfräsung in Rechnung gestellt werden.


Der im Angebot genannte Preis für die Wurzelfräsung gilt – sofern nichts anderes vereinbart ist – nur, wenn eine Durchfahrtsbreite sowie ein Rangierbereich von mindestens 1,01 m für den Wurzelfräser gewährleistet sind.


„Fräsgut entsorgen“ heißt, dass – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – überschüssiges Fräsmaterial entfernt wird. Fräsmaterial unter Bodenniveau wird belassen und es verbleibt ein leicht über Bodenniveau liegender Rest, der sich in kurzer Zeit von selbst absetzt.

 

§ 12 Haftungsausschluss bei Bodenbelüftung

Die Bodenbelüftung erfolgt durch Einbringen von Druckluft mittels Lanze in den Boden. Trotz größtmöglicher Sorgfalt weist die Firma Freelance Baumpflege GmbH ausdrücklich darauf hin, dass durch die Tiefe und den Druck der Bohrungen Schäden an unterirdisch verlaufenden Leitungen, Rohren, Kabeln, Bewässerungssystemen oder anderen nicht sichtbaren Einbauten nicht ausgeschlossen werden können.


Die Firma Freelance Baumpflege GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Rahmen der Bodenbelüftung an solchen Einrichtungen entstehen, sofern deren Lage uns nicht vor Beginn der Arbeiten schriftlich und eindeutig mitgeteilt wurde.

Je nach Bodenbeschaffenheit kann es nach Abschluss der Arbeiten zu leichten Unebenheiten oder Wellenbildungen an der Oberfläche kommen. Dies ist technisch bedingt und stellt keinen Mangel an der ausgeführten Leistung dar.


Zudem kann keine Garantie auf vollständige Beseitigung von Staunässe übernommen werden, da deren Ursachen häufig in tieferliegenden Bodenschichten liegen (z. B. undurchlässige Lehmschichten), die mit der verwendeten Technik nicht erreicht oder durchstoßen werden können. Die Bodeninjektion führt jedoch in jedem Fall zu einer nachhaltigen Verbesserung des Bodenumfelds und des Gasaustauschs im Wurzelbereich.

 

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Freelance Baumpflege GmbH.

 

§ 14 Datenschutz

Freelance Baumpflege GmbH verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verwenden.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Freelance Baumpflege GmbH, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.